Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand


1.1 Backbone Solutions AG bietet unter der Marke „sipcall“ Telefoniedienstleistungen für natürliche und juristische Personen an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Backbone Solutions AG (im Folgenden sipcall genannt) und dem Kunde für die Telefoniedienstleistungen sipcall, soweit keine andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.


2. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages


2.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Kunde kommt mit der Anmeldung auf der Homepage www.sipcall.at und mit der Annahme durch sipcall zustande. Der Kunde erhält nach der Anmeldung eine Bestätigung per Mail zugeschickt.

2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anders lautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten.

2.3 Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern keine speziellen Kündigungsfristen vereinbart wurden. Die Kündigung muss schritlich oder elektronisch an sipcall übermittelt werden.

2.4 sipcall behält sich das Recht vor, bei rechts- und sittenwidrigem Verhalten des Kunden, die Dienstleistung umgehend zu unterbrechen.
2.5 Unbenutzte sipcall Konten werden nach 60, resp. 120 Tagen deaktivert und die Rufnummern werden wieder freigegeben. Massgebend für die Berechnung dieser Frist ist der letzte getätigte Anruf über die sipcall Rufnummer. Ist kein Guthaben auf dem sipcall-Konto vorhanden, wird das Konto nach 60 Tagen deaktiviert. Bei einem Guthaben auf dem sipcall-Konto gilt eine Frist von 120 Tagen. Allfällige Restguthaben können innerhalb von einem Jahr nach Deaktivierung zurückgefordert oder auf ein anderes sipcall-Konto transferiert werden.


3. Leistungen und Pflichten von sipcall


3.1 sipcall erbringt Telefoniedienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. sipcall kann keine Haftung für Folgeschäden von unvorhergesehenen Ereignissen wie Unterbrechung der Telekommunikationsverbindung, höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Dienstleistungsänderungen von Zulieferern etc. übernehmen.

3.2 Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen. sipcall erbringt die Dienstleistung gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Wartungsdienste werden bei Bedarf fortlaufend ausgeführt und werden soweit möglich explizit angekündet.

3.3 Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Rufnummern verbleiben im Eigentum von sipcall und der Kunde erhält hieran weder Verfügungs- noch Eigentumsrechte.

3.4 Die aktuellen Tarife für Sprachdienste können jederzeit auf der Homepage von sipcall abgerufen werden.

3.5 Die Installation von Software und Hardware ist Sache des Kunden. Für Fragen rund um die Installation und / oder Hardware können detaillierten Informationen auf der Homepage www.sipcall.at abgerufen werden. Für den Schutz von VoIP -Telefone, -Gateway, -Telefonanlage oder Netzwerk gegen Missbrauch ist der Kunde verantwortlich. sipcall übernimmt bei Missbrauch oder Hackerangriffe auf SIP-Endgeräte bei Kunden keine Haftung.

3.6 sipcall verpflichtet sich, die Kundendaten nicht an Dritte zu veräussern. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben.

3.7 Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen.

3.8 Die detaillierte Beschreibung der Dienstleistung von sipcall.at sind auf www.sipcall.at ersichtlich.


4. Pflichten des Kunden


4.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine genaue Adresse anzugeben und allfällige Änderungen innert 2 Wochen mitzuteilen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von sipcall im Rahmen der geltenden Gesetze und der anerkannten Internet-Standards zu nutzen.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine unerlaubten Inhalte, insbesondere Werbung (SPIT) oder sonstige Leistungen unter Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften zu versenden oder anzubieten, den Versand oder Angebot zu veranlassen, mitzuwirken oder in sonstiger Weise zu fördern.

4.4 Verstösst der Kunde gegen die in dieser Vereinbarung erwähnten Regelungen, kann sipcall das Benutzerkonto jederzeit und ohne Benachrichtigung löschen.


5. Preise, Zahlungsbedingungen


5.1 Die aktuellen Preise sind auf der sipcall Homepage aufgeführt und können jederzeit abgerufen werden.

5.2 Vor der Benutzung einer kostenpflichtigen Dienstleistung von sipcall muss genügend Guthaben auf Ihrem Benutzerkonto einbezahlt sein (Prepaid). Für die Überweisung stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

5.3 Die Kreditkartendaten werden mit bewährter SSL Technologie verschlüsselt. Jede Transaktion wird zudem online bei den zuständigen Kreditkarten Unternehmen autorisiert. Auf Ihrer Kreditkartenabrechnung sind die Einkäufe unter sipcall ersichtlich.

5.4 Für den Fall, dass ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Teilnehmers ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, wird sipcall eine auf dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme dieses Telekommunikationsdienstes durch den Teilnehmer basierende Pauschalabgeltung festsetzen.


6. Shop


6.1 Im Online-Shop von sipcall können verschiedene SIP Endgeräte online bestellt werden. Die Bestellungen werden an den vom Besteller gewählten Shoppartner weitergeleitet.

6.2 Für die Auslieferung, allfällige Retouren, Garantien, das Inkasso und den technischen Support ist der jeweilige Shoppartner zuständig.

6.3 Die Liefer- und Zahlungsbedingungen werden bei jedem Shoppartner angezeigt und müssen für eine erfolgreiche Bestellung akzeptiert werden.


7. Gutscheine


7.1 sipcall kooperiert mit verschiedenen Hardwareherstellern, Distributoren, Händlern und Installationspartnern. In diesem Zusammenhang werden bei verschiedenen Marketingkooperationen sipcall Gutscheine zusammen mit VoIP-Produkten gebundelt oder infolge von Marketingaktionen an interessierte Kunden verteilt. Pro Aktion und pro Produkt darf nur jeweils einen Gutschein abgegeben und dementsprechend auch nur einen Gutschein eingelöst werden.

7.2 Werden mehrere Gutscheine innert kurzer Zeit auf dasselbe sipcall-Konto eingelöst und ein konkreter Verdacht auf Missbrauch vorliegt, ist sipcall berechtigt, das Konto zu sperren, allfälliges Guthaben abzubuchen und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Desweiteren behält sich sipcall das Recht vor bei klarem Missbrauch rechtliche Schritte einzuleiten


8. Schlussbestimmungen


8.1 Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen sipcall und dem Kunde.

8.2 Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden gegenüber Konsumenten werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

8.3 Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.

8.4 Gerichtsstand ist Schindellegi/SZ in der Schweiz. sipcall ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Gegenüber Konsumenten gilt §14 KSchG. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen – soweit dem nicht kollisionsrechtliche Regelungen entgegenstehen - dem schweizerischen Recht.

8.5 Unabhängig der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle betreffend der Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten die nicht befriedigend gelöst worden sind oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003, der Regulierungsbehörde vorlegen. Der Verfahrensablauf zum Streitbelegungsverfahren ist aus den Verfahrensrichtlinien der Regulierungsbehörde (www.rtr.at) ersichtlich. sipcall ist hierbei verpflichtet, einem solchen Verfahren mitzuwirken.


Mai 2011

 
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